EU-Entwaldungsverordnung ist in Kraft getreten

Die am 30. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen verschiedenster Branchen haben – auch in Mainfranken. Die Verordnung betrifft nicht nur holzverarbeitende Unternehmen, sondern auch Firmen, die eine breite Palette von Produkten produzieren oder verkaufen, darunter Reifen, Kosmetik und Nahrungsmittel.

Die Verordnung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Gütern, einschließlich Kakao, Kautschuk, Holzkohle, Kaffee, Druckerzeugnisse, Holz, Soja, Palmöl und Palmölderivate. Sie betrifft auch Produkte, die aus diesen Gütern hergestellt wurden. „Viele kleine und mittlere Unternehmen könnten der Annahme erliegen, dass diese Verordnung nur auf Großunternehmen abzielt. Diese Vermutung ist jedoch falsch“, warnt IHK-Außenhandelsexperte Kurt Treumann. Während große Unternehmen die neuen Regeln voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2024 anwenden müssen, fallen KMUs voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 darunter. Zudem könnten die Anforderungen der neuen Verordnung bereits vor diesem Datum von großen an kleine Unternehmen weitergegeben werden.

Um was geht es?

Die EUDR zielt darauf ab, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den EU-Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, sofern sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen dürfen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe nur dann ein- oder ausführen, wenn sie eine Sorgfaltserklärung des Lieferanten vorweisen können, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nicht zu einer Schädigung von Wäldern geführt hat. „Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit hohen Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes belegt werden“, warnt Treumann. Produkte, die nicht den Vorgaben der Verordnung entsprächen, müssten möglicherweise öffentlich zurückgerufen werden. Außerdem müssten Unternehmen Geoinformationsdaten bereitstellen, die die Lage der Anbauflächen veranschaulichen. „Die EU-Kommission mag mit der neuen Verordnung hehre Ziele verfolgen. Betroffenen Unternehmen droht damit dennoch ein neues Bürokratiemonster“, so der Außenhandelsexperte.

Zur Umsetzung der EUDR führt die EU-Kommission ein dreistufiges Risikosystem ein, um Länder oder Landesteile je nach ihrer Anfälligkeit für Entwaldung einzustufen. Diese Einstufung hat Einfluss auf die Sorgfaltspflichten und Kontrollen der Unternehmen. Zusätzlich wird die EU-Kommission ein Register für die Erfassung von Marktteilnehmern, Händlern und deren Bevollmächtigten einrichten. „Wir empfehlen, dass sich Unternehmen bereits jetzt mit dieser Thematik auseinandersetzen und prüfen, wie weit sie von der neuen Verordnung betroffen sind, auch wenn noch einige Einzelheiten – etwa Formvorschriften, Informationssysteme und Register – geklärt werden müssen.“

Information:
Silvia Engels-Fasel
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