Hoffnungsschimmer im bayerischen Einzelhandel beseitigt - Testpflicht fragwürdig

Die IHK Würzburg-Schweinfurt bewertet die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung zu einer Testangebotspflicht der Unternehmen sowie zur neuen bundesweiten Corona-Notbremse als Schritte in die falsche Richtung.

„Die Corona-Politik gleitet immer mehr ab zu einem Flickwerk von Verschärfungen, Pflichten und Verboten. Mit den endlich steigenden Impfquoten, dem systematischen Freitesten bei digitaler Kontaktverfolgung und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Wirtschaft wäre mehr Spielraum für kontrollierte Öffnungen bei gleichzeitig effektivem Infektionsschutz möglich“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn.

Die neue Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 sei ein Rückschlag für die Wirtschaft in der Region, insbesondere für den stationären Einzelhandel außerhalb der essenziellen Sortimente. „Die Händler hatten sich gerade auf die ‚Click&Meet‘-Möglichkeiten mit Tests bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 200 vorbereitet. Jetzt zertrümmert der Bund auch diese letzte Option, und das obwohl weder Handel noch Gastro nachweislich Inzidenztreiber sind. Damit stirbt in vielen Geschäften die letzte Hoffnung, noch irgendwie das Licht am Ende des Corona-Tunnels zu erreichen“, sagt der IHK-Chef.

Die für Bayern angekündigten Modellprojekte für Öffnungen nach dem Tübinger Modell seien damit ebenfalls vom Tisch. „Keine Läden, keine Gastronomie, keine Kultur und dazu keine Aussicht auf kontrollierte alternative Möglichkeiten“, unterstreicht Jahn. Je länger die Pandemie andauert, je zäher sich der Beschaffungs- und Verimpfungsprozess gestaltet, desto panischer scheine die Politik zu reagieren.

Die beschlossene Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sei laut IHK die Folge einer verschleppten bevölkerungsweiten Teststrategie und der falsche Weg – nicht erforderlich, zu bürokratisch, zu teuer. „Viele kleine und mittlere Unternehmen finden es fragwürdig, dass der Staat Aufgaben und Kosten des allgemeinen Infektionsschutzes per Verordnung auf sie abwälzt. Gleichzeitig ist es den Unternehmern aber nicht erlaubt, ihre Mitarbeiter zu verpflichten, die Tests zu nutzen oder nur mit negativem Testergebnis zur Arbeit zu kommen“, sagt Jahn. Unklarheiten, ab wann die Verordnung gelten soll, verstärken die durch die Pflicht ausgelösten Unsicherheiten. Zudem werde so das große freiwillige Engagement entwertet, dass die große Mehrheit der Unternehmen seit der besseren Verfügbarkeit der Tests gezeigt hat.

Die IHK-Organisation widerspricht außerdem Darstellungen, dass alle Unternehmen durch die Corona-Überbrückungshilfen einen Ausgleich für die Test-Kosten erhalten können. „Dies betrifft nur Unternehmen, die antragsberechtigt für die Hilfen sind – das bedeutet, es müssen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorkrisenniveau vorliegen“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Geschäftseinbrüche dieser Größenordnung beschränken sich vorwiegend auf die von den Schließungen betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel, Tourismus und Veranstaltungswirtschaft, deren Mitarbeiter wegen der Schließung gar nicht mehr im Betrieb präsent sind.