Mehr Bürokratie bei der Existenzgründung

Wer sich 2019 gewerblich selbstständig gemacht hat, der hat dies mit einer Gewerbeanmeldung bei seiner Gemeinde getan.

Wer sich im Jahr 2020 selbstständig machen will, der muss sich zusätzlich noch bei seinem Finanzamt melden. Dies ist eine der Neurungen, die im Zuge des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft getreten ist.    

Die Erfahrungen der IHK-Existenzgründungsberater zeigen: Gründer befürchten mit Blick auf rechtliche Vorgaben oft, viel falsch zu machen. „Schließlich gibt es viele Regelungen, von Abfallrecht über  den Nutzungszweck von Gebäuden bis hin zu unlauterem Wettbewerb, die sie beachten sollten“, so Ralf Hofmann, Referent für Existenzgründung bei der IHK Würzburg-Schweinfurt.  

Die eigentliche Unternehmensgründung war bisher verhältnismäßig einfach. Die Meldung beim Gewerbeamt auf der Gemeinde vor Ort war Ausgangspunkt für den Start in die Selbstständigkeit. Das Gewerbeamt hat alle weiteren Stellen und Behörden informiert, die sich für die Gründung eines kleinen Unternehmens interessieren, zum Beispiel die Gewerbeaufsicht, die Agentur für Arbeit sowie das Finanzamt. Seit  dem 1. Januar 2020 müssen sich Gründer nun selbst beim Finanzamt melden. Das sieht das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vor, das die Abgabenordnung mit Paragraph 138 Abs. 1b ergänzt.  

Gründerfreundliche Finanzämter der Region  

Das Finanzamt ist wichtig für die jährlich rund 7.000 gewerblichen Gründer in Mainfranken, weil hier wichtige Entscheidungen schon vor der ersten Steuererklärung getroffen werden. Wie wird das Unternehmen besteuert? Müssen Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden? Beim Finanzamt bekommt der Gründer auch seine neue Steuer- und  Umsatzsteuernummer. Die Klärung dieser Punkte hat das Finanzamt bisher mit der Zusendung des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ ins Rollen gebracht. Laut dem neuen Gesetz sollen Gründer diesen Fragebogen dem Finanzamt unaufgefordert zuschicken. „Dabei sollte die Unternehmensgründung einfacher werden, schließlich braucht die Wirtschaft junge, innovative und risikofreudige Gründer. Insofern ist es ein gutes Signal, dass einige Finanzämter der Region Gründer auch weiterhin von sich aus mit einem Schreiben willkommen heißen“, kommentiert Hofmann.  

Information:
Ralf Hofmann
Tel. 0931 4194-377
E-Mail ralf.hofmann@wuerzburg.ihk.de