GmbH bleibt beliebteste Rechtsform

Die Zahl der Firmen in Mainfranken wächst.

Laut amtlicher Statistik beträgt der Anstieg bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen im Jahr 2019 insgesamt +251 Firmen. 1.100 Firmeneintragungen stehen 849 Löschungen gegenüber. Damit liegt der Zuwachs über dem des Vorjahres (2018: +230). Der Rückgang des Firmenwachstums scheint also vorerst gestoppt.  

Fast jeder Zweite entscheidet sich für die GmbH  

Ein Blick ins Detail: Der Trend hin zu Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung hält nach wie vor an. Bezogen auf alle Firmengründungen lag die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ im Jahr 2019 mit 56 Prozent vorne, gefolgt von der „Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)“ und der „GmbH & Co. KG“ mit je 15 beziehungsweise 14 Prozent. Kaum eine Rolle spielten hingegen die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ sowie die „Aktiengesellschaft (AG)“. Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2019 bei den Handelsregisteranmeldungen nur einen geringen Anteil aus. Rund acht Prozent entfielen auf die Rechtsform des „eingetragenen Einzelunternehmens / e. K.“, zwei Prozent auf die „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ und die „Kommanditgesellschaft (KG)“, zwei Prozent entfielen auf sonstige Rechtsformen.  

IHK berät zum Firmenrecht  

Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen Hilfe bei Fragen zu den Vor- und Nachteilen der Rechtsformen sowie der Eintragungsfähigkeit und empfiehlt, sich in firmenrechtlichen Fragen frühzeitig zu informieren. Durch eine Überprüfung der Firma auf firmenrechtliche Zulässigkeit können Unternehmer zum Beispiel Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden. Die IHK nimmt diese Vorprüfungen auf rechtliche Zulässigkeit der Firma gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebener Eintragung ins Handelsregister kostenfrei vor.    

Information:
Daniela Dusel
Tel. 0931 4194-296
E-Mail: daniela.dusel@wuerzburg.ihk.de