Beschluss EnWG-Novelle im Bundestag (Kernnetz-Finanzierung und integrierte Netzentwicklungsplanung)

Der Bundestag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet, das eine integrierte Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- und das zukünftige Wasserstoff-Transportnetz sowie die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes durch private Investitionen vorsieht.

1. Netzplanung

Das Gesetz sieht einen zweistufigen Hochlauf vor:

  • Das Kernnetz soll zunächst zwischen 2025 und 2032 in Betrieb genommen werden und große Verbrauchs- und Erzeugungswasserstoffstandorte in Deutschland verbinden. Eine Änderung gegenüber dem Referentenentwurf sieht vor, dass Einzelprojekte bis 2037 realisiert werden können.
  • Im zweiten Schritt wird das Kernnetz in eine fortlaufende integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff überführt. Ab dem Jahr 2026 wird die Bundesnetzagentur zum ersten Mal einen Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff genehmigen. Dieser soll alle 2 Jahre aktualisiert werden. Das Gesetz legt die Rahmenbedingungen für das Verfahren fest, einschließlich öffentlicher Konsultationsprozesse, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zwischen Netzbetreibern und die Schaffung einer Datenbank.

2. Kernnetzfinanzierung

  • Die Finanzierung des Kernnetzes erfolgt hauptsächlich über private Netzentgelte, wobei eine Deckelung der Entgelte in der Hochlaufphase vorgesehen wird. Ziel ist es jedoch, dass das vorgesehene Amortisationskonto bis spätestens 2055 ausgeglichen wird.
  • Für das Amortisationskonto soll die Trading Hub Europe (THE) verantwortlich sein. Diese soll Kredite bei der KfW-Bank abschließen.
  • Darüber hinaus sieht das Gesetz für die Kernnetzbetreiber eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,69 % vor Steuern vor.
  • Im Vergleich zum Referentenentwurf beinhaltet das Gesetz keine gemeinschaftliche Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle mehr.
  • Beim Scheitern des Wasserstoffmarkthochlaufs müssen die Netzbetreiber einen Selbstbehalt in Höhe von 24 Prozent tragen.

Die Fernleitungsnetzbetreiber können nun formelle Anträge zur Genehmigung des Kernnetzes stellen, und die operative Umsetzung erster Projekte soll im Sommer beginnen. Frist für die Anträge ist allerdings der 21. Mai.