Zoll: Neue EU-Zolldatenplattform geplant

Mit der neuen EU-Zolldatenplattform sollen die unterschiedlichen Zollsysteme der Mitgliedstaaten abgeschafft und in einem einheitlichen Zollsystem zusammengeführt werden.

In der reformierten EU-Zollunion werden Unternehmen, die Waren in die EU einführen wollen, alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten in eine einzige Online-Umgebung einspeisen können: die neue EU-Zolldatenplattform. Mit dieser Spitzentechnologie wird es möglich sein, die von der Wirtschaft bereitgestellten Daten zu bündeln, sodass die Behörden – durch maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz und menschliches Eingreifen – einen vollständigen Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr erhalten.

Gleichzeitig müssen Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. In bestimmten Fällen, in denen die Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können die vertrauenswürdigsten Händler („Trust & Check“-Händler) ihre Waren ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden in der EU in den Verkehr bringen. Die Kategorie „Trust & Check“ stärkt das bereits bestehende Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) für vertrauenswürdige Händler.

Diese neue Partnerschaft mit der Wirtschaft ist weltweit die erste dieser Art. Es handelt sich um ein starkes neues Instrument zur Unterstützung der EU-Unternehmen, des Handels und der offenen strategischen Unabhängigkeit der EU. Die EU-Zolldatenplattform wird die Einfuhr von Waren in die EU mit minimaler Intervention der Zollbehörden ermöglichen, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit oder der Betrugsbekämpfung zu machen wären.

Gemäß den Vorschlägen wird die Datenplattform ab 2028 für Sendungen des elektronischen Handels und ab 2032 (auf freiwilliger Basis) für alle anderen Einführer zur Verfügung stehen und unmittelbare Vorteile und Vereinfachungen mit sich bringen. „Trust & Check“-Händler können alle ihre Einfuhren bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, abfertigen, unabhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen. Im Jahr 2035 soll geprüft werden, ob diese Möglichkeit auf alle Wirtschaftsbeteiligen ausgeweitet werden kann, wenn die Plattform ab 2038 für alle verpflichtend wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU.