CBAM: 10.000 Datenfelder pro Quartal - Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) macht Vorschläge

Die CBAM-Verordnung ist hochkomplex und die Anzahl der Pflicht-Datenfelder viel zu hoch. Bei zehn Importsendungen pro Quartal mit durchschnittlich fünf CBAM-Produkten bedeutet dies über 10.000 Datenfelder für einen Quartalsbericht.

Eine Vielzahl von Importeuren unterliegt der CBAM-Meldepflicht. Derzeit gibt es für Melde-/Berichtspflichten und den späteren Zertifikatshandels lediglich eine Freigrenze von 150 Euro und eine Ausnahme für Importe im Reisegepäck. Damit muss für jede Einfuhr von Schrauben aus Drittstaaten ein CBAM-Report erstellt werden.

Der Informationsbedarf bezüglich CBAM ist groß. Dem gegenüber steht ein Mangel an Informationen und Hilfestellungen seitens der verantwortlichen Institutionen.

Durch CBAM, so die DIHK weiter, verlieren europäische Unternehmen, aber auch die EU als Handelspartner für Lieferanten aus Drittstaaten an Attraktivität.

Das vollständige DIHK-Papier „Herausforderung CBAM: Vorschläge aus der Wirtschaft“ finden Sie hier.