Russland: Allgemeine Genehmigung Nr. 42

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine neue Allgemeine Genehmigung (AGG) veröffentlicht. Die AGG Nr. 42 privilegiert u.a. die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und die Erbringung von Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger in Russland.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 gilt für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern des Anhangs XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie die Erbringung der in Artikel 5n Abs. 1 bis 3a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 beschriebenen Dienstleistungen unter den in der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 genannten Voraussetzungen.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung: X842/A42: „Allgemeine Genehmigung Nr. 42“.

Quelle: ATLAS-Info 0579/24