„FIU-Schnellläufergesetz“ in Kraft getreten

Wichtige Änderungen im Geldwäschegesetz

Neben Regelungen zur risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) enthält das am 18.11.2023 in Kraft getretene Gesetz wichtige Änderungen für Unternehmer:

  • Klarstellung bei der Registrierungspflicht (goAML) für Güterhändler: § 59 Abs. 6 Satz 3 GwG n.F.: Für Güterhändler, die nicht mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen handeln, wird durch eine Übergangsregelung die Pflicht zur Registrierung auf spätestens 1. Januar 2027 hinaus geschoben. Das heißt im Umkehrschluss: Die Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2024 bleibt nach § 59 Abs. 6 Satz 1 GwG für alle bestehen, die mit den oben genannten Produktgruppen handeln.
  • Information der FIU im Fall zusätzlicher Strafanzeigen: Gibt der Verpflichtete zusätzlich zu der Meldung eines nach § 43 Satz 1 GwG meldepflichtigen Sachverhalts auch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ab, so muss er dies nach § 43 Abs. 1 S. 2 GwG n.F. der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit Abgabe der Meldung mitteilen.

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt - Newsletter vom 04.12.2023