Kein freier Widerruf der Stimmabgabe im schriftlichen Verfahren

Ist im Rahmen eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens dem Versammlungsleiter eine Stimmabgabe zugegangen, so kann der Gesellschafter diese auch dann nicht mehr widerrufen, wenn die Abstimmungsfrist noch läuft.

OLG München Endurteil vom 5.4.2023 – 7 U 6538/20