Sonderprogramm: "Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben" gestartet!

Dieses Pilotprojekt senkt für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden die Mindestinvestitionsgrenze auf 100.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und auf 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.

Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF  Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF)  geregelt.

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 100.000 Euro in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) und 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c16286