Warenverkehr mit Côte d‘Ivoire und Madagaskar – Anwendung des REX

Die EU-Kommission teilt mit, dass Côte d‘Ivoire und Madagaskar das System des registrierten Ausführers (REX) im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d‘Ivoire bzw. des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika anwenden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.

Quelle: Zoll