Die am 24. Dezember 2022 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt.
Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten.
Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.
Die Ausfuhrliste und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle