Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Es sind neue FAQ der Deutschen Bundesbank zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen verfügbar.

Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sehen Meldepflichten vor. Diese sind abhängig von der Höhe der Verbindlichkeit. Zuständige Meldestelle ist die Deutsche Bundesbank.

Die grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen an die Bundesbank dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Währungsunion. Sie liefern den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr.

Die Bundesbank stellt in ihren neuen „FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen“ Hinweise und Erläuterungen zur Verfügung.

Quelle: BHI, Deutsche Bundesbank