COP 26: Weltklimakonferenz einigt sich auf Umsetzungsregeln für Pariser Abkommen

Erstmalig tauchen in der Abschlusserklärung Verweise auf die Kohleverstromung und fossile Subventionen auf, auch wenn ein Bekenntnis zu einem Auslaufen der Kohleverstromung letztlich keinen Konsens erreichte.

Die vom 31. Oktober bis 13. November 2021 in Glasgow versammelten Vertreter von fast 200 Staaten haben sich sechs Jahre nach Abschluss des Pariser Klimaschutzabkommens auf die letzten zur Umsetzung notwendigen Regeln verständigt. Zudem haben sich die Vertragsparteien zur Prüfung verpflichtet, ob sie bereits im nächsten Jahr höhere Klimaschutzversprechungen bei den Vereinten Nationen einreichen können.

Die Beschlüsse des Weltklimagipfels im Detail:

1. Umsetzungsregeln (sog. Paris rulebook)

Geeinigt haben sich die Vertragsparteien auf Umsetzung der in Artikel 6 Absatz 2 und 4 vorgesehenen internationalen Marktmechanismen.  Diese erlauben es einem Land, einen Teil seiner Klimaziele durch die Realisierung von Klimaschutzprojekten in anderen Ländern zu erreichen. Die durch das Projekt erreichten CO2-Minderungen werden auf die Klimaziele des „Geberlandes“ angerechnet. Das „Nehmerland“ profitiert von Finanzmitteln und Technologietransfers.

Die Staatengemeinschaft hat sich in diesem Rahmen auf Regeln verständigt, die verhindern, dass CO2-Einsparungen doppelt angerechnet werden – d. h. sowohl vom Geber- als auch Nehmerland. Solche Vorgaben sind wichtig, um sicherzustellen, dass die internationalen Marktmechanismen tatsächlich als Treiber des globalen Klimaschutzes wirken können.

Bis zuletzt umstritten war der Umgang mit Projektgutschriften aus den Marktmechanismen des Kyoto-Protokolls, dem „Vorgänger“ des Pariser Übereinkommens. Die finale Einigung sieht als Kompromisslösung vor, dass diese zeitlich und vom Umfang her beschränkt zur Einhaltung der ersten bei den Vereinten Nationen eingereichten Klimaschutzversprechungen (nationally determined contributions) genutzt werden können. Darauf hatten insbesondere Staaten mit hohen Vorräten an Projektgutschriften, wie Brasilien, gedrängt. Die EU hat sich hierzu stets kritisch positioniert, da durch die existierenden Projektgutschriften keine zusätzlichen CO2-Einsparungen generiert werden.

Zur Frage der zeitlichen Ausgestaltung der Klimaschutzziele in den Klimaschutzversprechungen (NDCs) konnten sich die Verhandler nicht auf verbindliche Vorgaben einigen. Die Vertragsparteien werden lediglich angehalten, bei der im Jahr 2025 vorgesehenen Einreichung von Klimaschutzversprechungen nach Möglichkeit ein Ziel für den Fünfjahreszeitraum 2031 - 2035 (statt 2031 - 2040) vorzulegen. Für die Zeit bis 2030 gibt es bislang höchst unterschiedliche Zeithorizonte, die einen Vergleich der nationalen Ziele erschweren.

Auch letzte ausstehende Entscheidungen zum Transparenzrahmen wurden bei der COP26 gefällt. Im Grundsatz werden die Vertragsparteien verpflichtet, einheitliche Standards bei der Emissionsberichterstattung zu nutzen, auch wenn Entwicklungsländern gewisse Abweichungen zugestanden wurden.

2. Neue Klimaschutzziele bereits bis Ende 2022

In der Glasgow Climate Pact genannten Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert zu prüfen, ob bereits bis Ende 2022 neue Klimaschutzversprechungen (NDC) eingereicht werden können.

Dadurch soll die bestehende Lücke zwischen den Zusagen und der zur Einhaltung des 2 °C bzw. 1,5 ° C-Ziels notwendigen CO2-Minderungen reduziert werden. Die Nichtregierungsorganisation Climate Action Tracker schätzt, dass die vorliegenden 2030-Ziele - sofern sie umgesetzt würden - zu einer Erderwärmung um 2,4 °C führen. Wird die tatsächliche, nur teilweise, politische Umsetzung mitberücksichtigt, werden sogar 2,7 °C erwartet.

3. Kohleverstromung und Subventionen für fossile Energieträger

In der Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert, ihre Anstrengungen hin zu einer Reduzierung der Kohleverstromung (ohne CO2-Abscheidung) und einer Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger zu beschleunigen. Ein solcher Verweis auf fossile Energien findet sich dadurch erstmals in einer COP-Entscheidung wieder. Der Versuch, im Text ein klares Bekenntnis zum weltweiten Kohleausstieg zu verankern, ist hingegen aufgrund des Widerstands einiger Länder, wie Indien und China, gescheitert. Auch beim G20-Gipfel vor der COP wurde hierzu unter den 20 wichtigsten Industrienationen keine Einigung erzielt.

4. Klimafinanzierung

Die Industriestaaten werden aufgefordert, die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern in den nächsten Jahren zu verdoppeln. Zudem werden sie dringend gebeten, die bestehende Lücke zur Zusage, jährlich 100 Milliarden US-Dollar an Finanzierung für Klimaschutz und Klimawandelanpassung bereitzustellen, schnell zu schließen. Die Weltklimakonferenz hat zudem entschieden, die Verhandlungen über ein Finanzierungsziel für die Zeit nach dem Jahr 2025 aufzunehmen. Bislang läuft die Finanzierungszusage nur bis zur Mitte der Dekade.

Die Forderung einiger Entwicklungsländer nach einen Finanzierungsmechanismus für die Entschädigung von Klimwandelschäden erreichte keinen Konsens. Vereinbart wurde lediglich das Thema „Loss and Damage“ weiter zu diskutieren.

Die Ergebnisse der COP26 finden Sie hier.