Unternehmen müssen Kassensysteme mit Cloud-TSE absichern

Die IHK Würzburg-Schweinfurt weist darauf hin, dass Unternehmen bis spätestens 31. März 2021 eine Cloud-TSE zur Absicherung von Kassensystemen implementieren müssen.

Sollten Unternehmen nicht in der Lage sein, vor Ablauf der von der Landesfinanzverwaltung gesetzten Nichtbeanstandungsfrist am 31. März eine zertifizierte Cloud-TSE zu implementieren und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Anwenderumgebung umzusetzen,  sollten sie sich dringend mit ihrem steuerlichen Berater über eine Antragstellung nach § 148 AO beraten. Eine substantiierte Begründung im Antrag, warum die Frist unverschuldet nicht eingehalten werden könne, ist dabei notwendig. Hierzu finden Unternehmen eine „Praxishilfe für Unternehmen“ mit weiteren Erläuterungen und konkreten Hinweisen in der Version 2.0 (März 2021) auf der Website der IHK Würzburg-Schweinfurt.

Bei der Verwendung einer Cloud-TSE ist es erforderlich, dass die zertifizierte Cloud-TSE in einer besonders geschützten „Anwenderumgebung“ betrieben wird. Wie diese konkret ausgestaltet sein muss, sollten Unternehmen dringend mit ihrem Cloud-TSE-Hersteller abklären. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob zum Betrieb dieser Cloud-TSE noch weitergehende Maßnahmen im Unternehmen selbst (etwa eine Aufrüstung der Kassenhardware mit TPM 2.0-Modulen) erforderlich sind.

Information:
Cornelia Becker-Folk
Tel. 0931 4194-383
E-Mail: cornelia.becker-folk@wuerzburg.ihk.de