Errichtung eines Aufsichtsrats aufgrund einer Öffnungsklausel

BGH, Urteil vom 02.07.2019 - ZR 406/17

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH auf der Grundlage der Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag ohne Satzungsänderung zulässig ist, wenn die Ermächtigung ausreichend bestimmt ist und der Einrichtungsbeschluss nicht gegen Gesetz oder die Satzung verstößt.