Bürokratieentlastungsgesetz III

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz III wird die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe eröffnet.

Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen. 

Aktuell müssen die Leiter eines Beherbergungsbetriebs darauf hinwirken, dass ihre Gäste papierhafte Meldescheine ausfüllen und unterschreiben. Die Meldescheine sind für ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten. Geschätzt fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht. Diese Kosten können durch eine Digitalisierung des Verfahrens deutlich reduziert werden. Optional wird daher ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt wird - in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdienstrichtlinie zur "Starken Kundenauthentifizierung" oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises. Damit wird auch das Meldeerfordernis im Beherbergungsgewerbe für digitale Lösungen geöffnet - bei gleichzeitigem Erhalt des bestehenden papierhaften Verfahrens.

(Quelle: DIHK)