Erwerb einer Kommanditbeteiligung durch einen Minderjährigen

Erwirbt ein Minderjähriger unentgeltlich eine voll eingezahlte Kommanditbeteiligung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung, so handelt es sich um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft.

Der Minderjährige kann bei Abschluss des Schenkungsvertrags und der Abtretung der Anteile wirksam für sich selbst handeln; es bedarf weder einer Vertretung noch der Genehmigung durch das Familiengericht.

OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 Wx 2/18