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Transporte gefährlicher Güter
Gefahrgutfahrerschulung
LKW-Fahrer benötigen für bestimmte Transporte gefährlicher Güter eine ADR-Bescheinigung. Diese wird nach Besuch einer speziellen Schulung bei zugelassenen Veranstaltern und anschließender bestandener Prüfung von der IHK ausgestellt.
Eine ADR-Ersatzbescheinigung können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, mit dem Formular anfordern.
Erstprüfung nicht bestanden?
Sie können einmal die Prüfung wiederholen (Voraussetzung: Lehrgang in unserem IHK-Bezirk absolviert, bei Auffrischung oder Aufbaukursen ist noch eine gültige ADR-Bescheinigung vorhanden). Für eine Wiederholungsprüfung bei Ihrem Schulungsveranstalter bitte Termin mit dem Veranstalter absprechen, dieser meldet Sie dann als Wiederholer an. Alternativ können Sie die Wiederholungsprüfung in der IHK ablegen, wenn hier ein geeigneter Termin ansteht (nur Montag bis Freitag).
Für Lehrgangsveranstalter
Die zum Download bereitstehenden Rahmenlehrpläne sind die verbindliche Basis für die Kurspläne jedes Lehrgangsveranstalters.
Downloads aus diesem Bereich
- Merkblatt Gefahrgutfahrerschulungpdf, 104 KB
- Bestellformular für VerkehrsprüfungszweitschriftenBestellformular für Zweitschriften/Ersatzbescheinigungen Verkehrpdf, 84 KB
- Rahmenlehrplaene ADR 2021verbindliche Rahmenlehrpläne ADR 2021 für die Fahrerschulung nach Kap. 8.2 ADRzip, 2,46 MB
- Satzung GefahrgutfahrerschulungSatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt zur Gefahrgutfahrerschulung und -prüfung nach Kap. 8.2 ADRpdf, 149 KB
Ansprechpartner

Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@ wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular

Astrid Schenk
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg
Telefon: 0931 4194-315
E-Mail: astrid.schenk@ wuerzburg.ihk.de
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