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Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Gefahrgutbeauftragte
Unternehmer oder Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie die Ausnahmekriterien der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) nicht erfüllen. Wer selbst keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen kann bzw. dessen Tätigkeiten selbst nicht wahrnimmt, kann alternativ einen externen Gefahrgutbeauftragten in Anspruch nehmen.
Eine Zweitschrift Ihres Schulungsnachweises können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, mit dem Formular anfordern.
Downloads in diesem Bereich
- Merkblatt Gefahrgutbeauftragtepdf, 174 KB
- Fragenfundus GefahrgutbeauftragteFragenverzeichnis für die Gefahrgutbeauftragtenprüfungpdf, 1,27 MB
- Bestellformular für VerkehrsprüfungszweitschriftenBestellformular für Zweitschriften/Ersatzbescheinigungen Verkehrpdf, 84 KB
- Gebührentarif 2020 der IHK Würzburg-SchweinfurtHier finden Sie den aktuellen Gebührentarif der IHK Würzburg-Schweinfurt (Stand: 12/2019)pdf, 258 KB
- Satzung GefahrgutbeauftragteSatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt zur Gefahrgutbeauftragtenschulung und -prüfung nach GbVpdf, 152 KB
Ansprechpartner

Harald Müller
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Telefon: 0931 4194-266
E-Mail: harald.mueller@ wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular

Astrid Schenk
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg
Telefon: 0931 4194-315
E-Mail: astrid.schenk@ wuerzburg.ihk.de
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