Geprüfte/r Industriemeister/in Kunststoff und Kautschuk
Prüfungsinhalte
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Technik
- Organisation
- Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsverordnung
Abschlussniveau
Der Abschluss Geprüfte/r Industriemeister/in für Kunststoff und Kautschuk ist der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet
Prüfungstermine
Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet die Prüfung zur/zum Geprüften Industriemeister/in für Kunststoff und Kautschuk zu den bundeseinheitlichen Terminen an. Die Termine für die mündlichen Prüfungen erfragen Sie bitte bei dem Prüfungskoordinator/der Prüfungskoordinatorin.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 700,00 €
optional zzgl. 220,00 € AdA-Prüfung
Förderung
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner

Pascal Lautenbach
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Würzburg
Telefon: 0931 4194-331
E-Mail: pascal.lautenbach@ wuerzburg.ihk.de
Kontaktformular