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Eignung des Ausbilders im Überblick
Wie werde ich Ausbilder oder Ausbilderin?
Die zwei wesentlichen Kriterien sind die fachliche sowie die pädagogische Eignung zum Ausbilden.
Als Ausbilder ist der geeignet, wer die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufes und die berufs- bzw. arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.
1. Fachliche Eignung
Meist hat der vorgesehene Ausbilder den gleichen oder einen artverwandten Beruf selbst gelernt, oder eine einschlägige Weiterbildung (Meister, Fachwirte oder durch ein Studium) in diesem Bereich absolviert und ist bereits eine angemessene Zeit in diesem Beruf tätig.
In Ausnahmefällen können Personen, die über einschlägige Berufserfahrung verfügen, die fachliche Eignung zuerkannt bekommen.
2. Berufs- und Arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderschein)
Unabhängig von Punkt 1 muss der Ausbilder die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderschein bzw. AdA Schein) durch die sog. Ausbilderprüfung nachweisen.
Die Weiterbildung wird über die IHK angeboten.
Der Ausbilder wird nach dem Absolvieren der Ausbilderqualifizierung gegenüber der IHK als Ausbilder benannt. Dies erfolgt immer mit dem ausfüllen der Ausbilderkarte.
Zusätzliche Qualifikation bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Für Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderung die Verantwortung für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte übernehmen wollen, ist darüber hinaus eine rehapädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) notwendig. Eine Handreichung des DIHK informiert über Anforderungen und Rahmenbedingungen dieser Weiterbildung.
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Meinolf Brinkmöller
Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungs- und Fachkräfteberater
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Ausbildungs- und Fachkräfteberater
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Ausbildungs- und Fachkräfteberater
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