Fördermöglichkeiten

Förderungen der beruflichen Weiterbildung

Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium, Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, Bildungsprämie und Bildungsscheck – wer sich weiterbilden möchte, kann vielfältige Förderprogramme nutzen. Diese Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen sind nicht nur für unsere Praxisstudiengänge, sondern auch teilweise für Seminare und Zertifikatslehrgänge geeignet.

Welche Fördermittel gibt es?

Aufstiegs-BAföG – AFBG

Aufstiegs-BAföG – AFBG

Das Aufstiegs-BAföG zählt zu den attraktivsten Fördermöglichkeiten für Praxisstudiengänge. Mit dem Aufstiegs-BAfÖG können Sie Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig fördern lassen und das bis zu 75 Prozent! Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung(i. d. R. Landratsamt oder kreisfreie Gemeinde).

 

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt in Voll- oder Teilzeit.
  • Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
  • Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der Geprüfte Berufsspezialist (DQR 5) ebenso wie der Bachelor Professional (DQR 6, z. B. Fachwirt) und der Master Professional (DQR 7, z. B. Betriebswirt).
     

Wie wird gefördert?

  • Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro finanziert. Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren.
  • Optional können Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für den Restbetrag nutzen. Bei Nutzung des KfW-Darlehens werden bei Bestehen der Fortbildungsprüfung auf Antrag zusätzlich 50 Prozent des Darlehens erlassen. Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
     
  • Bei Vollzeit-Praxisstudiengängen:
    Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, können abhängig von Einkommen und Vermögen eine Unterhaltsförderung als Vollzuschuss beantragen, d. h. diese muss nicht zurückgezahlt werden. Folgende Werte dienen als Richtwerte:
    • Alleinstehende bis zu 892 Euro/Monat. 
    • Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.597 Euro/Monat
    • Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro/Monat (zusätzlich einkommens- und  vermögensunabhängiger Zuschuss von 150 Euro/Kind pro Monat für die Kinderbetreuung möglich).


Wie beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG?

Um das Antragsverfahren zu starten, füllen Sie eigenständig das  Formblatt A (Antrag auf Aufstiegs-BAföG) aus. Sofern Sie eine Vollzeitmaßnahme besuchen, beachten Sie das Ausfüllen der zusätzlichen Anlagen zum Formblatt A. Eine Übersicht über alle Formblätter finden Sie auf der Homepage des Aufstiegs-BAföG

  • Formblatt B: Dieses Formblatt stellt Ihnen der Bildungsträger auf Anfrage aus.
    Sofern Sie den Praxisstudiengang im IHK-Bildungszentrum Würzburg-Schweinfurt absovlieren, wird Ihnen das Formblatt B mit der Einladung frühstens 6 Wochen vor Beginn des Praxisstudienganges zugesendet  – sofern bei der Online-Anmeldung angegeben.
     
  • Formblatt Z: Dieses Formblatt stellt Ihnen die prüfende Stelle auf Anfrage aus. 
    Sofern Ihr Prüfungsverfahren bei der IHK Würzburg-Schweinfurt absolviert wird, können Sie das Formblatt Z im Zuge der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen bei der IHK-Prüfungsabteilung anfordern.

Das ausgefüllte Formblatt A (ggf. mit Anlagen), Formblatt B und Formblatt Z reichen Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Im Zuge der Beantragung des Aufstiegs-BAföG erhalten Sie automatisch weitere Informationen zur Inanspruchnahme des KfW-Darlehens. 

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
KOMPASS - Fördermöglichkeit für Soloselbstständige

KOMPASS - Fördermöglichkeit für Soloselbstständige

Ziel der Förderung / des Programms:

Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen

Wer ist förderfähig?

Solo-Selbstständige die

- seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen

- maximal ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigen

- ihr Einkommen überwiegend (>= 51 %) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen

Welche Qualifizierungen / Weiterbildungen werden gefördert?

- Passgenaue, individuelle Qualifizierungen (z. B. Digitalisierung, BWL, Marketing, Arbeitsrecht) zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

- Umfang von mindestens 20 Stunden, durchführbar innerhalb von 6 Monaten

- Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

Maximale Förderung von 4.500,00 € (90% des max. förderfähigen Betrags von 5.000,00 €)

Ablauf der Förderung:

  1. Erstberatungsgespräch bei der KOMPASS-Anlaufstelle (freie Wahl)
  2. Erhalt des Qualifizierungsschecks
  3. Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung (Zertifikat)
  4. Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung von KOMPASS (erledigt der Teilnehmer selbstständig)
  5. Rückerstattung der Qualifizierungskosten
Link für weitere Informationen
Meisterbonus

Meisterbonus

Erfolgreiche Absolventen einer höheren Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung erhalten vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 3.000,00 Euro (ab 01.01.2023). Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegt.

Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt werden, die dann auch das Zeugnis ausstellt. Die erfolgreichen Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen werden von der IHK benachrichtigt und können den Meisterbonus beantragen.

Weitere Informationen
Steuerliche Förderung

Steuerliche Förderung

Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen können als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Dazu zählen zum Beispiel: Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Lehrmaterial und Fahrtkosten.

Weitere Informationen
Anpassungsqualifizierungen - Agentur für Arbeit

Anpassungsqualifizierungen - Agentur für Arbeit

Alle sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Technologie ersetzt oder dem Strukturwandel betroffen sind, unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Unternehmensgröße können bei Erfüllung persönlicher Voraussetzungen arbeitsmarktpolitische sinnvolle und relevante berufliche Weiterbildung mit einem Umfang von min. 121 Unterrichtsstunden bei einem Bildungsträger mit AZAV-Maßnahmen- und Trägerzertifizierung besuchen. Die IHK ist nicht nach AZAV zertiziert. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. 

Weitere Informationen
Bildungszeitgesetz

Bildungszeitgesetz

Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG) der verschiedenen Bundesländer haben Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungszeit. Es soll ihre Weiterbildungsbereitschaft erhöhen, um Fähigkeiten sowie Wissen zu erweitern und sich weiter zu entwickeln. Beschäftigte können sich von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für die Teilnahme an einer beruflichen oder politischen Weiterbildungsmaßnahme sowie für Qualifizierungen zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter.

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschulen. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden.

Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist für die Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen als Bildungsträger anerkannt.

Weitere Informationen: für Baden-Württemberg

Weitere Informationen: für Thüringen

Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsstipendium

Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sind, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.

Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro. Pro Weiterbildung ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen.

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!

> Video: Weiterbildungsstipendium kurz erklärt <
 

Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Grundvoraussetzung:
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen haben.


Altersgrenze und Anrechnungszeiten:
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.


Weitere Bewerbungsvoraussetzungen:
Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:

Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Sofern Sie eine berufliche Vollzeitmaßnahme (z. B. Meister-in/Fachwirt-in/Techniker-in) absolvieren, müssen Sie keinen Nachweis zur Berufstätigkeit vorlegen. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
 

Bewerbungsablauf

1. Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular.

2. Sie werden spätestens innerhalb von fünf Werktagen für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung.

3. Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool, drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Würzburg-Schweinfurt, Frau Julia Braun, Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg (ohne Bewerbungsmappe):

  • Unterschriebener Aufnahmeantrag in das Förderprogramm
  • Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses 
  • Kopie des Berufsschulzeugnisses  
  • Nachweis über Berufstätigkeit vom Arbeitgeber. (Beachten Sie, dass das Einreichen eines Arbeitsvertrags nicht ausreicht. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen klassischen "Dreizeiler" ausstellen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein und muss Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit enthalten.)
  • Optional: Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers bzw. Nachweis der Platzierung des beruflichen Leistungswettbewerb.

4. Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

5. Wir informieren Sie über das Ergebnis des Auswahlverfahrens ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich. Sofern Sie eine Absage erhalten, können Sie sich bis zum Alter von 24 Jahren erneut bewerben.

     

    Welche Weiterbildungen fördert das Weiterbildungsstipendium?

    Bitte beachten Sie: Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss diese vor Beginn des 1. Unterrichtstages beantragt werden. Liegt der Weiterbildungsbeginn vor Aufnahme in das Stipendium, so muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns vorliegen. In diesem Fall muss die Weiterbildung ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate andauern.

    Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl:

    • Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
    • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
    • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

    Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gefördert werden: 

    • Weiterbildungskosten
    • Fahrtkosten
    • Aufenthaltskosten 
    • notwendige Arbeitsmittel
    • Prüfungskosten
    • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förder- bzw. Kalenderjahr (Nur in Verbindung mit einer Weiterbildung möglich!).


    Wie sieht die finanzielle Förderung aus?

    Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

    Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.


    Förderzeitraum

    Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet immer am 31. Dezember des übernächsten Jahres. 

    > Video: Sechs Weiterbildungsstipendiaten berichten <

    Jetzt Freischaltung im Bewerbertool anfordern!

    Ansprechpartner

    Meisterbonus

    Marco Beck

    Handelsfachwirt
    Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Organisation von Prüfungen
    • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
    • Zulassungsberatung
    Kontakt
    Kontaktformular vCard0931 4194-384
    Tätigkeitsbereiche
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    • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
    • Zulassungsberatung
    Katrin May

    Sachbearbeiterin Fortbildungsprüfungen
    Schweinfurt

    Tätigkeitsbereiche
    • Verwaltungsangelegenheiten für Prüfungen
    • Betreuung von Prüfern und Prüfungsteilnehmern
    • Rechnungen und Gebühren
    Kontakt
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    • Rechnungen und Gebühren

    Weiterbildungsstipendium

    Julia Braun

    Beraterin Begabtenförderung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Administration und Betreuung des Weiterbildungsstipendiums
    • Fördermittelauszahlung
    • Beratung von Interessenten und Stipendiaten
    Kontakt
    Kontaktformular vCard0931 4194-203
    Tätigkeitsbereiche
    • Administration und Betreuung des Weiterbildungsstipendiums
    • Fördermittelauszahlung
    • Beratung von Interessenten und Stipendiaten