Es gibt grundsätzlich vier Hauptarten von Lieferantenerklärungen (LE). Sie unterscheiden sich primär durch die Eigenschaft der Ware (mit oder ohne Präferenzursprung) sowie durch den Gültigkeitszeitraum (einmalig oder für einen längeren Zeitraum).
1. Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Diese Dokumente bescheinigen, dass die gelieferten Waren die Ursprungsregeln eines bestimmten Präferenzabkommens der EU erfüllen. Sie dienen dem Käufer als Nachweis, um später ein offizielles Präferenzdokument (wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) bei der Zollverwaltung zu beantragen.
• Einzel-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft.
• Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft.
2. Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Diese Erklärungen kommen zum Einsatz, wenn die Waren die Präferenzkriterien (noch) nicht vollständig erfüllen. Sie dokumentieren stattdessen die an der Ware in der EU vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen. Sie sind wichtig, damit der Weiterverarbeiter die Ursprungseigenschaft für das finale Endprodukt korrekt kalkulieren kann.
• Einzel-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.
• Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.
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Beraterin Unternehmen und Standort - Geschäftsstelle
Schweinfurt
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