Ab Sonntag, 27. September 2026, gelten die neuen Vorgaben der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie verschärfen insbesondere die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Unternehmen sollten ihre Werbung und Nachhaltigkeitskommunikation daher auf die neuen Anforderungen überprüfen. Die EU-Kommission hat kurz vor dem Stichtag zudem eine aktualisierte Fassung ihrer FAQ zur Anwendung der Richtlinie veröffentlicht. Der Bundestag hat am 24.9.2026 eine Last-Minute-Regelung für Bestandswaren beschlossen.
Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing und irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Unter anderem werden bestimmte allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ stärker reguliert. Hinzu kommen neue Vorgaben etwa für Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen über künftige Umweltleistungen sowie Aussagen zur Klimaneutralität auf Grundlage der Kompensation von Treibhausgasemissionen.
Die neuen Regelungen gelten für Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Erfasst werden dabei nicht nur klassische Produktwerbung und Verpackungen, sondern grundsätzlich auch kommerzielle Kommunikation auf Websites, in Online-Shops oder sozialen Medien.
Bundestag beschließt Erleichterung für Bestandswaren
Unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn hat der Bundestag noch eine wichtige Ergänzung des UWG beschlossen. Mit dem neuen § 15b UWG soll für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, bei bestimmten Verstößen gegen die neuen EmpCo-Vorgaben eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen erfolgen.
Berücksichtigt werden sollen insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anstrengungen des Unternehmens zur Beseitigung des Verstoßes sowie die Kosten und Umweltbelastungen, die mit einer Beseitigung verbunden wären. Je nach Einzelfall kann dies beispielsweise zusätzliche Informationen, eine Abverkaufsfrist für bestimmte Produkte oder auch den Ausschluss eines Unterlassungsanspruchs rechtfertigen.
Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Abverkaufsfrist bis 2028. Die Sonderregelung ist vielmehr bis September 2028 befristet und verlangt eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Keine Übergangsregelung für alte Social-Media-Posts
Die neue Regelung für Bestandswaren sollte keinesfalls mit einer allgemeinen Übergangsfrist für Unternehmenskommunikation verwechselt werden. § 15b UWG bezieht sich auf bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebrachte Waren. Websites, Online-Werbung oder Social-Media-Posts erhalten dadurch keinen vergleichbaren Bestandsschutz.
Für ältere Social-Media-Beiträge ist vielmehr entscheidend, ob sie nach dem 27. September weiterhin als kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken. Die EU-Kommission erläutert in FAQ 1, dass die Regeln Geschäftspraktiken erfassen, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängen. Auch freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen können erfasst werden, wenn sie für verbrauchergerichtete Werbung oder Marketing verwendet werden.
EU-Kommission veröffentlicht aktualisierte FAQ
Besonders hilfreich für die praktische Umsetzung sind die am 22. September 2026 veröffentlichten aktualisierten „Questions & Answers“ der EU-Kommission. Sie behandeln unter anderem den Anwendungsbereich der EmpCo, allgemeine Umweltaussagen, Klimaneutralitätsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen über künftige Umweltleistungen sowie den Umgang mit Altbeständen.
Die FAQ sind Auslegungshinweise der Dienststellen der EU-Kommission und nicht rechtsverbindlich.
Weiterführende Informationen:
- Allgemeine Infos zur EmpCo auf unserer Webseite
- Aktuelle EmpCo-FAQ der EU-Kommission – deutsche Fassung: commission.europa.eu/document/download/3c257883-bb2a-4dd9-a6dc-501d587bb34f_de
- Informationsseite der EU-Kommission zur EmpCo-Richtlinie: commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/sustainable-consumption_en
- EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 bei EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 24. September 2026 (BT-Drs. 21/8158) – neue Regelung zu Bestandswaren: https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108158.pdf
- Deutscher Bundestag: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im UWG: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-wettbewerb-1129244
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