Geprüfte/r Sommelier/e
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Marketing
- Allgemeine Getränkekunde
- Weinkunde
- Weinverkauf und Weinempfehlung
Mündliche Prüfung
- Fachgespräch
Praktische Prüfung
- Gastronomie und Handel
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Schriftliche Prüfung“ und „Mündliche Prüfung“ in der Fachrichtung „Gastronomie“ ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2)Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Schriftliche Prüfung“ und „Mündliche Prüfung“ in der Fachrichtung „Handel“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer ein Praktikum von mindestens 140 Stunden in einem Weingut nachweist. Ziel des Praktikums soll die Kenntnis der wesentlichen Aspekte der Arbeit eines Winzers sein; dazu gehören insbesondere Weinbau, Kellertechnik, Marketing und Vertrieb.
(4) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 soll der Fortbildung zum/zur Geprüften Sommelier IHK/Sommeliére IHK in der Fachrichtung „Gastronomie“ und gemäß Absatz 2 der Fortbildung in der Fachrichtung „Handel“ dienlich sein.
(5) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsverordnung
Prüfungsverordnung beim BMBF S. 69ff.
Prüfungstermine
Die Termine für die Prüfung zur/zum Geprüften Sommelier/e erfragen Sie bitte bei dem Prüfungskoordinator/der Prüfungskoordinatorin der IHK Würzburg-Schweinfurt.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 760,00 €
Förderung
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner

Sophia Seufert
M.A. Bildungswissenschaft
Prüfungskoordinatorin Fortbildungsprüfungen
Würzburg
Telefon: 0931 4194-384
E-Mail: sophia.seufert@ wuerzburg.ihk.de
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