Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat
oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Öffentlich-rechtliche Zusatzqualifikation ohne Einstufung in den Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR)
Bitte beachten Sie vor Anmeldung:
Falls Sie nicht im Gebiet der IHK Würzburg-Schweinfurt wohnen, benötigen Sie eine Freistellungserklärung Ihrer Heimat-IHK für die Anmeldung zur Prüfung.
Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das hier zum Download angebotene Anmeldeformular und die Kostenübernahmeerklärung für Ihr Unternehmen, falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt. Die Anmeldeunterlagen können Sie uns gerne per E-Mail senden.