Die EU-Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2027 gilt, veröffentlicht.
Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das EU-einheitliche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik und den Gemeinsamen Zolltarif. Die KN wird jährlich überarbeitet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für Zollanmeldungen
(a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder
(b) für inner-EU statistische Zwecke, sogenannte "Intrastat-Meldungen".
Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.
Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 vom 30. Oktober 2026 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027.
Weitere Informationen:
Combined Nomenclature - Taxation and Customs Union - European Commission
Kombinierte Nomenklatur - Neue Version 2027 | EU Customs & Trade News | EU | Zolltarif, Einfuhrzoll
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