Unionszollkodex (UZK): EU-Zollreform beschlossen

Die Verordnung (EU) 2026/2108 führt schrittweise einen EU-Zolldatenhub ein. Zentrale Pflichten werden stärker auf den Einführer verlagert. Erste Regelungen greifen grundsätzlich ab 21. September 2027; für Fernverkäufe und IOSS beginnt die verpflichtende Plattformnutzung am 1. Juli 2028. Die vollständige Umsetzung erfolgt schrittweise bis zum 1. März 2034.

Bedeutung für Mainfranken: Unternehmen mit regelmäßiger Drittlandbeschaffung müssen langfristig Verantwortlichkeiten, Datenqualität und Zoll-IT neu ausrichten; für AEO-Unternehmen kann der neue Status „Trust & Check Trader“ strategisch relevant werden. Ähnlich wie der AEO, der weiterhin bestehen bleibt, genießt ein Trust and Check Trader erhebliche Vereinfachungen im Rahmen der Zollabwicklung.
Prüfpunkt: Noch keine unmittelbare Umstellung. Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf, Zoll, Logistik und Vertretern sowie bestehende AEO-Prozesse sollten frühzeitig bewertet werden. 


Fazit: Durch die Reform des UZK werden Unternehmen mehr Eigenverantwortung haben im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Zollverwaltung und den an einer Zollabwicklung Beteiligten. Die Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.

Quelle: Germany Trade & Invest, „EU-Zollreform: Neue Wege in der Zollabwicklung“, 30. September 2026.