Seit 1. Oktober müssen bei betroffenen Stahlimporten das Schmelz- und Gießland mit den von der EU-Kommission festgelegten Codierungen in der Zollanmeldung angegeben werden.
Außerhalb der Zollkontingente beträgt der Schutzzoll 50 Prozent.
Bedeutung für Mainfranken: Metallverarbeiter, Maschinenbauer und Automotive-Zulieferer benötigen belastbare Ursprungsinformationen ihrer Lieferanten; fehlende Angaben können die Abfertigung verzögern und Beschaffungskosten erhöhen.
Prüfpunkt: Stammdaten, Lieferantenerklärungen und Zollsoftware auf die neuen Codierungen kontrollieren; außerdem die geplante Erweiterungsprüfung auf nachgelagerte Stahlprodukte bis 31. Dezember 2026 beobachten.
Quelle: Germany Trade & Invest, „Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen“, 29. September 2026.