Die Europäische Union hat die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den neuen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS) im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel der Neuregelungen ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig einen einheitlichen Rahmen für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen.
Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die überarbeiteten ESRS vereinfachen die Anforderungen für berichtspflichtige Unternehmen deutlich. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen, weniger verpflichtende Datenpunkte sowie Erleichterungen bei der Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette. Die neuen Standards gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre ab 2027, für das Jahr 2026 sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Neuer freiwilliger Standard für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte
Mit dem Voluntary Standard (VS) steht Unternehmen, die nicht unter die europäische Berichtspflicht fallen, erstmals ein europaweit einheitlicher Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Der Standard richtet sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten.
Der VS soll Unternehmen dabei unterstützen, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert zu erfassen und gegenüber Kunden, Banken, Investoren oder Geschäftspartnern bereitzustellen. Gleichzeitig begrenzt er künftig die Nachhaltigkeitsdaten, die berichtspflichtige Unternehmen von nicht berichtspflichtigen Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen. Damit soll der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen reduziert werden.
Aufbau des VS
Der freiwillige Standard besteht aus einem Basismodul mit grundlegenden Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten sowie einem Zusatzmodul für weitergehende Informationen, beispielsweise zu Klimarisiken oder Strategiefragen. Unternehmen können ihre Berichterstattung damit schrittweise aufbauen und an ihre Bedürfnisse anpassen.
Informationsveranstaltungen zum neuen Standard
Unternehmen, die sich über den neuen freiwilligen Standard informieren möchten, können an folgenden Veranstaltungen teilnehmen:
9. Oktober 2026: Online-Informationsveranstaltung von DIHK und DRSC „Spotlight Nachhaltigkeitsberichterstattung – Vorstellung des freiwilligen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (VS)“. Im Webinar werden Inhalte, Nutzen und praktische Anwendung des neuen Standards vorgestellt. Weitere Informationen und Anmeldung: Hier geht es zur Anmeldung auf der DIHK-Veranstaltungsseite
27. Oktober 2026: Gemeinsame Veranstaltung der bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) und des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) in der IHK Nürnberg mit dem Titel „Über Nachhaltigkeit berichten: Der freiwillige EU-Standard in der Praxis“. Die Veranstaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich über die praktische Umsetzung des VS auszutauschen. Hier geht es zur Anmeldung auf der Webseite der IHK Nürnberg