Mündliche und konkludente Stimmabgabe

Gesellschaftsvertragliche Zulässigkeit mündlicher und konkludenter Stimmabgabe außerhalb der Gesellschafterversammlung

Erlaubt die Satzung den Verzicht auf die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und die fernmündliche Stimmabgabe nach fernmündlichem Einverständnis aller Gesellschafter, gilt dies im Zweifel auch für eine mündliche Erklärung oder eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten.

BGH Versäumnisurteil vom 16.6.2026 – II ZR 13/25