Zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Informationen zum Stand der Gesetzgebung finden Sie hier:
Entgelttransparenz
Bis zum 7. Juni 2026 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit, die Vorgaben aus der Entgelttransparenzrichtlinie umzusetzen und das Entgelttransparenzgesetz zu ändern, und damit eine Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher/gleichwertiger Arbeit herbeizuführen.
Die EU-Vorgaben betreffen u.a.:
- Entgeltstrukturen mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien
- Transparenz von Einstiegsgehältern vor Beschäftigung
- Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern
- Berichtspflichten des Arbeitgebers
Ein Gesetzesentwurf steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus, so dass noch keine Prognose hinsichtlich der Umsetzung in deutsches Recht gegeben werden kann.