Import: Neues Stahlinstrument - Land des „Schmelzens und Gießens“

Die Europäische Kommission setzt mit Wirkung zum 01.10.2026 eine neue TARIC Maßnahme zur Überwachung des Landes des „Schmelzens und Gießens“ bestimmter Stahlwaren in Kraft.

Die TARIC-Maßnahme 764 (Einfuhrkontrolle) wurde hierzu als Einfuhrbeschränkung neu eingestellt. Diese sieht in ihren Bedingungen vor, dass zum einen via TARIC Unterlagencodierung (beginnend mit „Y“) das „Land des Schmelzens und Gießens“ erklärt wird, zum anderen wird die Anmeldung eines entsprechenden Nachweises über dieses Land via TARIC-Unterlagencodierung (beginnend mit „C“) zur Überlassung in den zollrechtlich  freien Verkehr gefordert. 

Bestimmte Nachweise sehen eine zwingende Vorlage bei der Zollstelle und eine entsprechende Überprüfung vor. In diesen Fällen kann die Abfertigung länger dauern als gewohnt. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Verzollungsprozessen. 
Die Zusatzzölle und deren Kontingente bestehen weiterhin. Im Falle der Erschöpfung eines länderspezifischen Zollkontingents besteht vielfach die Möglichkeit, bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ein alternatives Zollkontingent zu beantragen. Um eine bessere Behandlung dieser Überschneidungen zu erreichen, wird die Europäische Kommission in diesen Fällen die Zuteilung der beantragten Mengen um fünf Arbeitstage aufschieben.

Informationen zum Stahlinstrument: Zoll online - Fachmeldungen - Stahlinstrument - neue zusätzliche Zölle auf Stahlerzeugnisse

Quelle:  ATLAS – Info 1007/2026