Zollpräferenzen / Präferenzen, sind zollrechtliche Vergünstigungen im internationalen Warenverkehr. Sie ermöglichen die Einfuhr von Waren in ein Partnerland zu reduzierten oder vollständig erlassenen Zollsätzen, sofern die entsprechenden Ursprungsregeln eines Freihandelsabkommens erfüllt sind.
Ziel der Präferenzkalkulation, sind Erkenntnisse, ob ein Produkt diese Ursprungsregeln erfüllt und damit für die zollbegünstigte Behandlung geeignet ist. Für die Gewährung der Präferenz ist in der Regel die Vorlage eines gültigen Präferenznachweises erforderlich.
Innerhalb der Europäischen Union kommen hierfür insbesondere Lieferantenerklärungen zum Einsatz. Sie enthalten Angaben zum präferenziellen Ursprung von Waren und dienen Exporteuren als Grundlage für die Ausstellung von Präferenznachweisen. Die Ausstellung einer Lieferantenerklärung setzt voraus, dass der präferenzielle Ursprung der aufgeführten Waren gemäß den einschlägigen Bestimmungen geprüft wurde.
Die Präferenzermittlung kann für eine Lieferantenerklärung (LE/LLE), oder beim Export für eine Rechnungserklärung oder EUR.1 erforderlich sein.