Unternehmen, die mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ werben, sollten ihre Kommunikation dringend überprüfen. Ab dem 27. September 2026 gelten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) deutlich strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen.
Künftig sind insbesondere allgemeine Umweltaussagen ohne belastbare Nachweise unzulässig. Ebenso dürfen Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage nicht mehr verwendet werden. Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, die ausschließlich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, sind künftig verboten. Außerdem dürfen einzelne Umweltvorteile nicht den Eindruck vermitteln, das gesamte Produkt sei nachhaltig.
Ergänzend hat die Europäische Kommission FAQ veröffentlicht, die wichtige Auslegungshinweise geben. Sie stellen unter anderem klar, dass auch Bilder, Farben, Symbole oder Begriffe wie „Eco“ oder „Green“ als Umweltaussagen gelten können. Eine Übergangsfrist oder allgemeine Aufbrauchfrist für Verpackungen oder Werbematerialien – ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Entscheidend ist, wie Unternehmen ab dem 27. September 2026 gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werben.
Die IHK empfiehlt Unternehmen, ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Websites, Verpackungen, Werbematerialien und in sozialen Medien frühzeitig zu überprüfen. Aussagen sollten konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.
Weitere Informationen:
• Zur EmpCo-Richtlinieauf der IHK-Webseite: IHK-Informationen zur EmpCo-Richtlinie
• FAQ der Europäischen Kommission zur EmpCo-Richtlinie: European Commission
Veranstaltungshinweis:
Mit dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie ändern sich die Anforderungen an Umwelt- und Klimakommunikation. Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Bayerischen Landesamt für Umwelt unterstützt Unternehmen mit einer kostenfreien Veranstaltungsreihe dabei, die neuen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und Nachhaltigkeitsleistungen glaubwürdig zu kommunizieren.
Termine:
• 3. September 2026: Webseminar „Umwelt- und Klimakommunikation – Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen?“
Hier gehts zur Anmeldung
• 16. September 2026: Praxis-Workshop in München (gemeinsam mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern bei der IHK für München und Oberbayern)
Hier gehts zur Anmeldung
• 22. September 2026: Webseminar „Umwelt- und Klimakommunikation rechtssicher gestalten – Praxis und Umsetzung“
Hier geht es zur Anmeldung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenfrei.
Hinweis: Dieser Artikel wurde in Teilen mit Hilfe von KI erstellt.