USA: Abkommen mit der EU - Einfuhr in die USA

Die beiden Verordnungen zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA sind am 30. Juni 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und sind seit 1. Juli 2026 in Kraft. Bei der Einfuhr von EU-Waren in die USA sind neue Regelungen zu beachten.

Einfuhr EU-Güter in die USA

Seit dem 24. Februar 2026 gelten für EU-Waren die Zölle gemäß Section 122 des Trade Act 1974, in Höhe von zusätzlich 10 Prozent zum MFN-Zollsatz.

Kfz und Kfz-Teile

Rückwirkend zum 1. August 2025 werden die Zölle gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act auf Kfz und Kfz-Teile angepasst (siehe Annex II der Notice). 

Diese Ausnahmen gilt auch weiterhin:

  • Für Kfz und Kfz-Teile aus der EU mit einem MFN-Zollsatz von mindestens 15  Prozent beträgt der zusätzliche Zollsatz 0 Prozent. Es fallen somit die MFN-Zölle gemäß US-amerikanischen Zolltarifs ohne weitere Aufschläge an. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.94.50 (Kfz) und 9903.94.52 (Kfz-Teile) zu verwenden.
  • Für Kfz und Kfz-Teile aus der EU mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 15 Prozent beträgt der kombinierte Zollsatz aus Spalte 1 des US-amerikanischen Zolltarifs (Spalte 1) und dem Zusatzzoll gemäß Section 232 15 Prozent. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.94.51 (Kfz) und 9903.94.53 (Kfz-Teile) zu verwenden.

Handel mit Zivilluftfahrzeugen und pharmazeutische Produkte

Rückwirkend zum 1. September 2025 werden Produkte von EU-Mitgliedstaaten, die unter das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen fallen, sowie weitere bestimmte pharmazeutische Produkte bei der Einfuhr in die USA von den Zusatzzöllen befreit und somit ausschließlich mit den MFN-Zöllen belegt. Diese Ausnahme sieht auch die Proclamation zu den Zöllen gemäß Sec. 122 Trade Act vor (siehe hierzu Annex II der Proclamation 11012).

Pharmazeutika, Halbleiter und Bauholz

Der Deal sah die Obergrenze von 15  Prozent ebenfalls für potenziell zukünftige Zölle für Pharmazeutika, Halbleiter und Bauholz vor. Für Holzprodukte findet die Obergrenze von 15 Prozent bereits Anwendung. Die Zölle für Pharmazeutika treten voraussichtlich Ende Juli 2026 in Kraft.

Stahl, Aluminium und Kupfer

Für die Einfuhr von Stahl, Aluminium und Kupfer sind unterschiedliche Anhänge maßgeblich. 

Für Waren des Anhangs I‑A fallen Zusatzzölle in Höhe von 50 Prozent an, während für Waren des Anhangs I‑B ein Satz von 25 Prozent gilt. 

Für Waren des Anhangs I‑C beträgt der Zusatzzoll 15 Prozent (anstelle von 25 Prozent), sofern ein EU‑Ursprung nachgewiesen werden kann. Dieser reduzierte Satz findet jedoch nur Anwendung, wenn der jeweilige MFN‑Zollsatz nicht über 15 Prozent liegt. Andernfalls gilt ausschließlich der MFN‑Satz ohne zusätzliche Aufschläge (vgl. Regelung für Kfz).

Weitere Informationen:

Quelle: GTAI