Russland: Sanktionsupdate 15. / 16. März 2022

Die neuen Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland lassen Lieferungen und Transaktionen im Zusammenhang mit russischen fossilen Brennstoffen - Kohle, Öl und Gas - sowie Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz an EU-Länder unberührt.

Das 4. EU-Sanktionspaket gegen Russland vom 15. März beinhaltet

  • Neuinvestitionsverbote im russischen Energiesektor
  • Lieferverbote für europäische Ausrüstungen für die Energiewirtschaft
  • Exportverbote für europäische Luxusgüter nach Russland, deren Wert 300 Euro je Stück übersteig

Der Verkauf dieser Waren an natürliche und juristische Personen in Russland oder zur Verwendung in Russland ist verboten. Die Beschränkung gilt für Luxusartikel, die mehr als 300 Euro pro Artikel kosten, sofern im veröffentlichten Dokument nichts anderes angegeben ist. Das Verbot gilt nicht für Waren, die für amtliche Zwecke diplomatischer Vertretungen in Russland, internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter benötigt werden.

Das Exportverbot umfasst unter anderem:

  • Fahrzeuge, ausgenommen Krankenwagen, zur Personenbeförderung auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg im Wert von mehr als 50.000 Euro sowie deren Ersatzteile. Die Maßnahme gilt für Personenkraftwagen, einschließlich Rennwagen, und Motorräder
  • Weine, einschließlich Sekt, Bier und andere Spirituosen
  • Pferde
  • elektronische Geräte für den Hausgebrauch, einschließlich Standventilatoren, Haartrockner, Mikrowellenherde, Kaffee- und Teekocher sowie Smartphones und Spielkonsolen
  • elektronische Geräte zur Aufzeichnung von Video- oder Tonaufnahmen im Wert von mehr als 1.000 Euro, einschließlich Fotoapparate
  • Kaviar und Kaviarersatz
  • Trüffel und Produkte aus Trüffeln
  • Zigarren und Zigarillos
  • Parfums und Kosmetika
  • Uhren, einschließlich Armbanduhren wie Teile
  • Musikinstrumente im Wert von mehr als 1.500 Euro
  • Kunstwerke, Sammlerstücke und Antiquitäten
  • Kleidung, Schuhe und Accessoires (unabhängig von ihrer Materialbeschaffenheit) sowie Ledertaschen
  • Perlen, Edelsteine und Halbedelsteine, Schmuck, einschließlich Gold und Silber
  • Geschirr aus Porzellan und Gegenstände aus Bleikristall
  • Sammlermünzen, Banknoten
     

EU-Embargo für russische Eisen- und Stahlerzeugnisse:

  • Güter aus unlegiertem Stahl
  • Bleche
  • Armaturen
  • Rohre
     

Von den EU-Beschränkungen der unmittelbaren oder mittelbaren Einfuhr sind alle Erzeugnisse erfasst, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden.


Das Lieferverbot umfasst ebenso:

  • Formen und Profile aus Gusseisen und unlegiertem (Kohlenstoff-)Stahl
  • Zinnprodukte
  • Bleche mit Metallbeschichtung
  • warmgewalzte Bleche aus unlegierten und anderen Legierungen
  • kaltgewalzte Edelstahlbleche
  • Produkte aus Beschlägen und Draht
  • geschweißte und nahtlose Rohre

 

Verbot jeglicher Geschäfte und Transaktionen mit folgenden russischen Staatsunternehmen:

  • Oboronprom (Beteiligungsgesellschaft an Luft- und Raumfahrtfirmen)
  • OAK (Luftfahrtkonzern - United Aircraft Corporation)
  • Uralwagonsawod (Maschinenbau- und Rüstungsunternehmen)
  • Rosneft (Mineralölunternehmen)
  • Transneft (Erdöl-Pipelinebetreiber)
  • Gazprom-Neft (Mineralölunternehmen)
  • Almaz-Antey (Rüstungskonzern)
  • KAMAZ (Fahrzeughersteller)
  • Rostec (Entwicklung, Produktion und den Export von industriellen High-Tech-Erzeugnissen für den zivilen und den militärischen Bereich)
  • Sowkomflot (Reederei spezialisiert auf Transport von Erdöl und Flüssigerdgas)
  • Sevmash (Werftkomplex)
  • USC (Vereinigte Schiffbaugesellschaft).

Jedoch dürfen vor dem 16. März geschlossene Verträge mit den genannten Unternehmen bis zum 15. Mai erfüllt werden.

 

Per gesonderten Beschluss sind 15 russische Geschäftsleute und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die EU-Sanktionsliste aufgenommen worden, u.a.

  • Roman Abramowitsch, Eigentümer des FC Chelsea,
  • Alexander Schochin, Präsident der Russischen Union der Industriellen und Unternehmer (RSPP),
  • Konstantin Ernst, Generaldirektor des 1. Kanals des russischen Staatsfernsehens.


Ihre Vermögenswerte im Hoheitsgebiet von Unionsländern werden eingefroren zudem wurde ein Verbot von Wirtschaftsbeziehungen mit europäischen Unternehmen verhängt.
 

Die EU-Behörden haben zudem die Liste um 80 russische Unternehmen und Bürger erweitert, an die es strengstens untersagt ist, europäische Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) zu liefern, u.a. an

  • AG RSS (Russische Raumfahrtsysteme)
  • Amur-Werft
  • GosNIIMash (Scientific Research Institute for Mechanical Engineering - Entwickler / Hersteller von Sprengköpfen für Raketenwaffen)
     

Ausgenommen von der Regelung sind zur Abwendung im Katastrophenfall benötigte Güter und jene, deren Lieferung im Rahmen eines gültigen, vor dem 26. Februar abgeschlossenen Vertrages erfolgt.

Die EU untersagt zudem führenden Ratingagenturen die Bewertung von Anleihen des russischen Staates und dortiger Unternehmen. Investoren vertrauen bei Anlageentscheidungen auf Agentur-Bonitätsbewertungen, um etwa Ausfallrisiken abschätzen zu können, etliche institutionelle Anleger wie Versicherungen oder Pensionsfonds sind gar verpflichtet, die Bewertungen zur Kreditwürdigkeit zu berücksichtigen, um Kundengelder besser zu schützen.

/ RBC (RU), EU-Rats-VO 2022/427, 2022/428 (DE), EU-Rats-Beschluss 2022/429, 2022/430 (DE)