Das US-Handelsministerium (USTR) veröffentlichte eine Proklamation, welche die Ergebnisse der 301 Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit implementiert hat. Diese Proklamation findet statt, da am 24 Juli um 00:01 (US-Zeit, 06:01 Berlin) die bisher geltenden 122 Zölle von 10% plus MFN auslaufen.
Die Ankündigung ändert die Lage wie folgt:
Für die EU zusammen mit Taiwan gilt seit dem 24.07.2026 wie folgt:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.
- Somit sind diese Maßnahmen nun auch Turnberry-Konform (maximal 15%) gestaltet worden.
- Für Japan, Korea und die Schweiz gilt eine ähnliche Struktur wie für die EU, aber mit einem „Mindestzollsatz“ von 12,5% anstatt 10%.
- Für weitere ausgewählte Handelspartner gilt ein Zoll von 10% plus MFN (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich und Trinidad und Tobago).
- Für alle weitere Handelspartner (weitere 38 Länder, inkl. China) gilt ein Zollsatz 12,5% plus die jeweils anfallenden MFN-Zölle.
- Güter die bereits von Sektorale Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen.
Diese Entwicklung hebt weiterhin die Unsicherheit und Volatilität in den transatlantischen Handelsbeziehungen hervor. Diese neue Struktur verringert die Zollbelastung für unsere Exporteure. Sie stellt die EU, zusammen mit Taiwan, in einer klaren Position als jene Handelspartner mit dem "besten" Deal da. Dies ist auch für die Europäische Wettbewerbsfähigkeit in den USA wichtig.
Dennoch bleibt vieles offen: das Ergebnis der 301 Untersuchung zu Überkapazitäten ist noch offen, Ebenso wie die 301 Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung.
Letztlich hat das USTR auf die heute verkündete Strafe der EU Kommission gegenüber Google im Wert von knapp 900 Mrd. EUR aufgrund von Verstößen des Digital Market Acts mit klarer Kritik reagiert. Das USTR hat dabei der EU vorgeworfen, sie bringe hierdurch selber Unsicherheit in die transatlantischen Handelsbeziehungen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Pressemeldung der DIHK: Neue US-Zölle: "Planungssicherheit sieht anders aus"