Die EU hat eine Reihe von Symbolen entwickelt, mit denen Urheber, Herausgeber und andere Betreiber generativer KI-Systeme ihre KI-generierten Inhalte kennzeichnen können. Diese Symbole sind frei verfügbar.
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Doch „kennzeichnen" heißt nicht bei jedem Inhalt dasselbe. Nicht alle KI-generierten oder manipulierten Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Die Offenlegungspflicht nach dem KI-Gesetz gilt nur für KI-generierte oder manipulierte Inhalte.
Die Verwendung dieser EU-Symbole ist fakultativ, die Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 50 des KI-Gesetzes jedoch nicht.
Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission:
- EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
- Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas