Irak: Update dUZ und Legalisierung

Wichtige Informationen zur Legalisierung von Ursprungszeugnissen.

Wenn eine Legalisierung auf dem UZ/Rechnungen durch die irakische Botschaft erfolgen soll, ist folgendes zu beachten:

Digitale Ursprungszeugnisse (dUZ)
Das Unternehmen sendet das „digitale“ UZ (weißer Bogen) bzw. die „digitalen“ Rechnungen postalisch mit dem „Printout of an electronically signed Certificate of Origin No. xxxxxxxx“ an die irakische Botschaft. Die Botschaft faltet das „digitale“ UZ und die „digitalen“ Rechnungen um und siegelt alles an der oberen Ecke selbst! Anschließend setzt die Botschaft ihren Legalisationstempel daneben. Dann wird das Dokument von der Botschaft an das Unternehmen postalisch zurückgesendet. Dies geschieht zusammen mit der Übermittlung eines QR-Codes der irakischen Botschaft. Ohne diesen kann es zu Problemen bei der Einfuhr in den Irak kommen.

Legalisation / Ecksiegel:
Wenn mehrseitige Anlagen in Papierform (aufgrund analoger Antragstellung, oder aber durch Ausdruck des eUZ im Unternehmen auf dem Vordruck aus dem Formularhandel) zur Legalisierung bei der Botschaft vorgelegt werden, muss die IHK die Dokumente an der Ecke siegeln. Eine Ecksiegelung durch die Unternehmen selbst ist noch nicht möglich. Die DIHK hat die Botschaft gebeten, dieses Vorgehen zu prüfen. Sobald eine Antwort vorliegt, setzten wir Sie in Kenntnis. 

Quelle: DIHK