Die EU-Kommission hat den Text des Freihandelsabkommens EU-Indien veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat am 27. Februar 2026 den vorläufigen Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien veröffentlicht. Die Anhänge mit den Zollabbauplänen und produktspezifischen Ursprungsregeln stehen noch aus. Der Vertragstext befindet sich derzeit in der juristischen Prüfung, weshalb noch Anpassungen möglich sind. Erst nach der Unterzeichnung wird der Text des Abkommens rechtlich bindend.
Das verhandelte Freihandelsabkommen kann erst nach Annahme des EU-Rates und Unterzeichnung sowie der Ratifizierung durch das Europäische und indische Parlament in Kraft treten. Das genaue Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest.
Den Abkommenstext finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
Weitere Informationen:
EU und Indien unterzeichnen Handelsabkommen
EU-Indien: Handelsabkommen für 2 Milliarden Menschen
Zu Fragen rund um das Freihandelsabkommen bietet die AHK Indien am 23. März 2026 eine Sprechstunde an.