Bundesnetzagentur startet Verfahren „WONKa“ zur künftigen Regulierung von Wasserstoffnetzen

Die Bundesnetzagentur hat mit der Einleitung des Verfahrens „WONKa“ (Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu den Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung) einen weiteren Schritt zur Ausgestaltung des Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze unternommen. Das Verfahren wurde am 29. Juli 2026 durch die Große Beschlusskammer Energie eingeleitet und soll die Grundlage für künftige Kostengenehmigungen ab dem Jahr 2028 schaffen. Ein Konsultationsentwurf soll voraus. im Dezember veröffentlicht werden.

Das Festlegungsverfahren umfasst zwei zentrale Themenbereiche:

Zum einen soll ein neues Regelwerk für die Ermittlung der anerkennungsfähigen Netzkosten von Wasserstoffnetzbetreibern entwickelt werden. Dieses soll die bisherige Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV) ablösen. Dabei beabsichtigt die Bundesnetzagentur, Erkenntnisse aus dem NEST-Prozess zur Weiterentwicklung der Strom- und Gasnetzregulierung auf den Wasserstoffbereich zu übertragen. Zudem sollen, soweit erforderlich, Bezüge zur bereits bestehenden Festlegung WANDA für das Wasserstoff-Kernnetz hergestellt werden. Nach derzeitigen Angaben wird eine weitgehende Fortführung der bisherigen Regulierungssystematik angestrebt. Die künftigen Regelungen sollen sowohl für Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes als auch für weitere regulierte Wasserstoffnetze gelten.

Der zweite Schwerpunkt des Verfahrens betrifft die Methoden zur Bestimmung der Kapitalverzinsung. Der aktuelle Eigenkapitalzins für das Wasserstoff-Kernnetz liegt bei 6,69 Prozent pro Jahr. Die derzeit geltenden Regelungen zur Eigenkapitalverzinsung laufen Ende 2027 aus. Bislang bestehen keine Vorgaben für die Ermittlung der danach geltenden Zinssätze. Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesnetzagentur, ob die aus der Strom- und Gasnetzregulierung bekannte WACC-Methodik (Weighted Average Cost of Capital) auf Wasserstoffnetze übertragen werden kann. Die Untersuchung soll sowohl für das Wasserstoff-Kernnetz als auch für sonstige Wasserstoffnetze erfolgen. Zur fachlichen Unterstützung wurde Frontier Economics mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

Die Festlegung selbst soll allerdings ausschließlich die Methoden zur Ermittlung der Zinssätze regeln. Die konkrete Höhe der künftigen Eigenkapitalzinssätze soll anschließend in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden.

Ein erster Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur wird voraussichtlich im Dezember 2026 veröffentlicht. Anschließend erhalten Marktteilnehmer Gelegenheit, sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den vorgesehenen Regelungen zu äußern.

Weitere Informationen auf der Website der BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/WONKa/start.html