Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.
Speziell hinsichtlich Geburtsdatum und Wohnort.
Die Bestellung eines Geschäftsführers kann nicht ohne Ladung eines Vertreters der unbekannten Erben zur Gesellschafterversammlung wirksam beschlossen werden.
Zuständigkeit, Auswirkung bei Entlastung und Ausschluss von Ansprüchen wurden in dem Urteil behandelt.
Vorsicht: Falsche Kostenbescheide Europäische Kommission/Europäisches Justizportal, BRIS
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