Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist eine Beratungsförderung in Höhe von 50 % der Beratungskosten (maximal 3.500 Euro) und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die einen Zuschuss auf die Kosten für die Dienstleistungen eines externen Unternehmensberaters beantragen möchten. Zuständig für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und von der Europäischen Union kofinanziert.

Sie interessieren sich für eine Beratungsförderung? Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist Regionalpartner im Förderprogramm und berät ihre Mitgliedsunternehmen über die Förderberechtigung, über Beratungsinhalte sowie über den Ablauf der Förderung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die bereits gegründet haben. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Welche Beratungsthemen werden gefördert?

Eine Übersicht möglicher Beratungsthemen finden Sie auf dem unten stehenden Link. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. 

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot).
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
  • die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben-
Weitere Informationen
Was ist bei der Beratungsdauer zu berücksichtigen?

Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. 

Die Reisezeiten, Pausen sowie die Zeit, die die Beraterin bzw. der Berater benötigt, um den Bericht zu erstellen, zählen nicht zu diesem Zeitkontingent. Im einzureichenden Beratungsbericht des Beratungsunternehmens müssen neben den einzelnen Daten der Beratungstage auch die jeweiligen Stunden angegeben werden. 

Beratungen, die länger als 40 Stunden dauern, können nicht gefördert werden. Eine Reduzierung auf 40 Stunden ist ausgeschlossen, da eine Beratung als Gesamtleistung zu sehen ist. Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden.

Grundsätze des ESF Plus:

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und Fachkräftebindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit. Viele der heutzutage durchgeführten Unternehmensberatungen beinhalten bereits diese Grundsätze. Um deren Einhaltung im Rahmen von Förderprogrammen erfassen und überprüfen zu können, ist aufgrund von Vorgaben des ESF Plus ein Fragebogen auszufüllen. Dieser ist Bestandteil des Beratungsberichts.

Wie wähle ich einen Berater aus?

Im Internet finden Sie unter dem Suchbegriff "Beraterbörse" mehrere Seiten, die eine Übersicht von Unternehmensberatern beinhalten. Über die Auswahl des Beraters entscheiden Sie als Unternehmer. Was bei der Beraterwahl zu beachten ist finden Sie im Merkblatt "Hinweise für KMU zur Beraterauswahl" des BAFA.

Informationen des BAFA
Weitere Hinweise:

Beraterinnen oder Berater erhalten weiterführende Informationen zu Berateranforderungen, Registrierung sowie zum Qualitätsnachweis auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das frühere Förderprogramm Vorgründungs- und Nachfolgecoaching ist zum 31.03.2025 ausgelaufen. 

Infos für Berater

Antragstellung und Förderablauf

1. Schritt:

Unternehmen im ersten Gründungsjahr müssen laut Richtlinie ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen. Nehmen Sie als IHK-Mitgliedsunternehmen hierfür bitte bereits vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, um die Förderkriterien ausführlich zu besprechen. So können Fehler vermieden werden. Nach geführtem Informationsgespräch erhalten Sie vom Regionalpartner ein Bestätigungsschreiben (dieses bitte für die Abrechnungsunterlagen aufbewahren).
 

Terminbuchung
2. Schritt:

Der Antrag ist online vom Unternehmer über die Antragsplattform des BAFA zu stellen.
 

Antragsplattform BAFA
3. Schritt:

Die Leitstelle DIHK Service GmbH prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung auf die Förderung.
 

Leitstelle DIHK
4. Schritt:

Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf der Beratervertrag mit dem Berater geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen!

5. Schritt:

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss gegenüber der Leitstelle durch Einreichung der Abrechnungsunterlagen abgerechnet werden.

6. Schritt:

Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller erfolgt nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ansprechpartner

Coaching-Programme für Existenzgründer und Unternehmer (Beratungsförderung)

Daniela Dusel

Beraterin Handelsregister
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Firmierung
  • Coachingprogramme
  • Erstberatung Existenzgründung
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-296
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Sebastian Gläser

M.A. Politikwissenschaft
Referent Innovation und Unternehmensförderung
Würzburg

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Kontaktformular vCard 0931 4194-335
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Larissa Vogel

Wirtschaftsfachwirtin
Referentin Existenzgründung
Würzburg

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Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-302
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