Der Praxisstudiengang schließt mit einem öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfungsverfahren ab. Für dieses Prüfungsverfahren sind Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Prüfungsinformationen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Anmeldung zum Praxisstudiengang
keine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt. Diese werden ausschließlich über die IHK-Prüfungsstelle mit dem
Antrag auf Zulassung überprüft. Bitte stellen Sie daher
vor Beginn des Praxisstudienganges den Antrag beim zuständigem IHK-Prüfungskoordinator.