Das sogenannte voll digitale Ursprungszeugnis (dUZ) kann nicht nur digital vom Unternehmen beantragt und nach der Bearbeitung durch die IHK vom Unternehmen ausgedruckt werden, sondern auch als digitale Urkunde zur Verfügung gestellt werden können.
Das sogenannte voll digitale Ursprungszeugnis (dUZ) kann nicht nur digital vom Unternehmen beantragt und nach der Bearbeitung durch die IHK vom Unternehmen ausgedruckt werden, sondern auch als digitale Urkunde zur Verfügung gestellt werden können.
Wir empfehlen Ihnen bei der Verwendung des dUZ nachfolgendes Informationschreiben für ausländische Zollbehörden mit sich zu führen.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Würzburg-Schweinfurt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.