Bestimmungen

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Bestimmungen über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen (Ehrenurkunden) für langjährige Dienste in Handel und Industrie durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt

  1. Die IHK Würzburg-Schweinfurt stellt Arbeitnehmern, die ununterbrochen 25 bzw. 40 oder 50 Jahre in ein und demselben Handels- oder Industriebetrieb beschäftigt sind und sich während dieser Zeit durch gute Führung und treue Pflichterfüllung ausgezeichnet haben Ehrenauszeichnungen aus.
     
  2. Der Antrag auf Verleihung von Ehrenauszeichnungen ist  vom Inhaber oder dem gesetzlichen Vertreter  des Mitgliedunternehmens grundsätzlich über das Online-Formular auf der Website der IHK  zu stellen. Die im Online-Formular angegebene Dienstzeit muss der kompletten anrechnungsfähigen Beschäftigungszeit entsprechen. Unterbrechungen der Dienstzeit müssen vorab vom Antragssteller in Abzug gebracht werden.

    Nicht als Unterbrechung der Dienstzeit gelten
    a) Krankheiten, wenn während derselben der Lohn weitergezahlt oder sofort nach Wiederherstellung die Arbeit im bisherigen Betrieb wieder aufgenommen worden ist,
    b) sonstige vom Willen des Arbeitnehmers unabhängige Unterbrechungen,
    c) Mutterschutz sowie Elternzeit,
    d) Ableistung des Wehrdienstes.*)
     
  3. Der Antragsteller übernimmt gegenüber der IHK die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.
     
  4. Ein Anspruch auf Verleihung einer Ehrenauszeichnung besteht nicht. Die IHK stellt die Ehrenauszeichnungen nach pflichtgemäßen Ermessen aus. Die IHK kann die Ausstellung einer Ehrenauszeichnung aus wichtigem Grund ablehnen.
     
  5. Der Antragsteller trägt die Kosten der Ehrenauszeichnung. Die aktuellen Entgelte sind auf der Internetseite der IHK Würzburg-Schweinfurt nachzulesen.
     
  6. Die Verleihung der Ehrenauszeichnung soll durch den Antragsteller in feierlicher Weise erfolgen.

*) Sämtliche bayerischen Industrie- und Handelskammern rechnen bei der Verleihung von "Ehrenauszeichnungen für langjährige Dienstzeit" die Wehrdienstzeit nur bei Betriebszugehörigen an, die vor und nach dieser in der gleichen Firma tätig waren. Bei einer erstmaligen Anstellung nach Ableistung der Wehrdienstzeit, sei es, dass vorher überhaupt keine Anstellung oder eine solche bei einer anderen Firma bestanden hat, wird die Wehrdienstzeit bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts, auf die sich vielfach die antragstellenden Firmen beziehen, haben ausschließlich arbeitsrechtlichen Charakter. Die Verleihung von Ehrenurkunden durch die IHK stellt aber eine öffentliche Auszeichnung und Anerkennung für mindestens 25-jährige treue Dienste dar, die mit Ansprüchen aus dem Beschäftigtenverhältnis in keinem Zusammenhang stehen.

Stand: 25. Juni 2019                    

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