Zoll: Spediteure - Neue Vorgaben für zollrechtliche Tätigkeiten

Neuregelung im Steuerberatungsgesetz: Höhere Fachkunde-Anforderungen für Speditionen. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (konkret durch den neu geschaffenen § 4d StBerG) gelten ab dem 1. September 2026 verschärfte Bedingungen für Speditionen und Zollvertreter.

Mit dem Inkrafttreten des neu geschaffenen § 4d des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) schafft der Gesetzgeber zwar endlich Rechtssicherheit bei der Zollvertretung durch Logistikdienstleister, knüpft diese aber an strenge Voraussetzungen. 

Künftig müssen Unternehmen lückenlos nachweisen, dass ihre für Zoll- und Einfuhrabgaben zuständigen Mitarbeiter über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen. Bislang war die Vertretung in Zollsachen durch Speditionen in einer rechtlichen Grauzone verankert. 

Die Neuregelung stellt nun klar: Spediteure dürfen diese Dienstleistungen offiziell erbringen – allerdings nur, wenn sie die geforderten Qualitätsstandards erfüllen:

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Nachweis der Fachkompetenz: Unternehmen müssen dokumentieren, dass das verantwortliche Personal durch Ausbildung, Fortbildungen oder langjährige Berufserfahrung qualifiziert ist.
  • Fortlaufende Weiterbildung: Ähnlich wie in anderen beratenden Berufen wird eine kontinuierliche Weiterbildung im Zollrecht zur Pflicht.
  • Harte Sanktionen bei Verstößen: Kann die notwendige fachliche, finanzielle oder sachliche Ausstattung nicht nachgewiesen werden, kann das zuständige Finanzamt die Hilfeleistung in Zollsachen mit sofortiger Wirkung untersagen.

Für Speditionen bedeutet dies akuten Handlungsbedarf: Prozesse müssen überprüft und Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter rechtzeitig und rechtssicher dokumentiert werden, um Einschränkungen im operativen Geschäft ab September 2026 zu vermeiden.

Quelle: Änderungen des Steuerberatungsgesetzes - NWB Zeitschriften